Hotel Herrlichkeit

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Herrlichkeit Dornum

I., Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Hotelzimmern und Suiten zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II., Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

Vertragspartner sind das Hotel Herrlichkeit Dornum und Ihre Gäste (Kunden). Der Vertrag kommt durch die Annahme der verbindlichen Buchung des Kunden durch das Hotel zustande bzw. durch Annahme eines Buchungsangebotes des Hotels durch den Kunden nach einer Buchungsanfrage. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III., Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel Herrlichkeit Dornum ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Herrlichkeit Dornum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben z.B. Kurtaxen (Nordsee-Service Card), die nach dem Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind und vom Hotel im Auftrag der Gemeinde Dornum eingezogen werden.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Das Hotel Herrlichkeit Dornum kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

Rechnungen des Hotels Herrlichkeit Dornum ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Mit der Buchungsbestätigung erhalten die Kunden und Kundinnen den Gesamtbetrag mitgeteilt, von dem 50% als Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden muss. Wird die Vorkasse nicht rechtzeitig überwiesen, erlischt das Recht auf Reservierung. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV., Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No show)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist innerhalb 14 Tage vor Anreisedatum möglich. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich per Email oder Fax erfolgen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht 14 Tage vor Anreisedatum sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

Ist das Rücktrittsrecht erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Stornierung: Für Stornierungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden 25,00 % Bearbeitungsgebühr der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Stornierungen oder Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit 90% des Preises der gesamten Buchung berechnet.

V., Rücktritt des Hotels

Ein Rücktritt des Hotels von dem mit dem Kunden geschlossenem Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum kostenfrei möglich.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein);
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich bzgl. Unter- und Weitervermietung vorliegt.

Der Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI., Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII., Haftung des Hotels Herrlichkeit Dornum

Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

Werden Dinge im Hotel vergessen, werden diese auf Anfrage unfrei nachgesendet.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII., 1. Absatz.

VIII., Rauchverbot

Rauchen ist im Hotelbereich “Hotel Herrlichkeit Dornum” grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden der Außenbereich sowie die Rezeption mit dem “Weinstübchen”. Bei Zuwiderhandlung werden 500,00 Euro fällig.

IX., Verbot der Aufladung von eBike-Batterien

Aufgrund der Brandgefahr, die von der Aufladung von eBike-Batterien ausgeht oder ausgehen kann, ist das Aufladen von eBike-Batterien in den Hotelräumen untersagt. Bei Bedarf stellt das Hotel eine Auflademöglichkeit im Garagenbereich zur Verfügung.

X., Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Norden. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Norden.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.